Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten
Die Beschwerdestelle ist für Sie da, wenn Sie für Ihre Beschwerde in Prüfungsangelegenheiten keinen passenden Adressaten finden.
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Beschwerdestelle wenden?
Die Beschwerdestelle ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, Beschwerde bzw. Widerspruch gegen den Ablauf oder das Ergebnis einer Prüfung einzulegen. Sie soll nicht an deren Stelle treten und auch nicht als Revisionsinstanz tätig werden, sondern ergänzend unterstützen.
Bei Beschwerden über die Prüfungsdurchführung oder über Prüfungsergebnisse sollten Sie immer zuerst mit der verantwortlichen Lehrperson bzw. der Prüferin oder dem Prüfer sprechen. Führt dieses Gespräch zu keiner Einigung, kann Widerspruch bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingelegt werden. Nur über einen solchen förmlich beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch kann eine rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur der angefochtenen Entscheidung veranlasst werden.
Wer die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs ist, erfahren Sie auf den folgenden Webseiten:
Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?
Beschwerden werden vertraulich behandelt, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Beschwerdestelle
Die „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Fakultät für Bewegungswissenschaft und Psychologie ist eine Einrichtung gemäß § 66 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).