Herzlich Willkommen auf der PB-Ombuds-Website
Als Ombudsstelle stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie für Ihre Angelegenheiten keinen passenden Adressaten finden.
Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Studierende, sowie auch an Lehrende.
Wir haben stets ein offenes Ohr für Ihre Beschwerden! Dies gilt nicht nur für z.B. Prüfungsleistungen, sondern auch wenn Sie belastenden Erfahrungen oder Situationen durch Mitglieder der Fakultät ausgesetzt sind oder waren.
Insbesondere, wenn Sie Diskriminierung, Übergriffe oder Mobbing durch Studierende/ Lehrende erfahren oder beobachtet haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir nehmen jegliche Anliegen dieser Art sehr ernst und behandeln alle Informationen sensibel und vertraulich.
Bei uns gilt: Fragen Sie im Zweifel gerne nach!
Sollten wir nicht die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen sein, haben wir die Möglichkeit, Sie an die passende Stelle zu vermitteln.
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Beschwerdestelle wenden und wie ist das weitere Verfahren?
Konflikte |
Auch im Universitären Alltag kann es zu Konflikten kommen, die sich nicht immer eindeutig einer Anlaufstelle zuordnen lassen. Die Vielzahl der Anlaufstellen zu überblicken, erschwert den Hilfeprozess dabei zusätzlich. Wir möchten Sie darin bestärken, dass Ihre Anliegen bei uns ernst genommen werden und Sie sich gerne an uns wenden können, wenn Sie negative oder belastende Erfahrungen an der Fakultät gemacht oder beobachtet haben. Wir, als Fakultät, möchten ein sicheres Umfeld für alle Studierenden und Mitarbeitenden bieten und können dies nur durch Mithilfe und Zusammenhalt gewährleisten. |
Prüfungsangelegenheiten |
Bei Beschwerden über die Prüfungsdurchführung oder über Prüfungsergebnisse ist die Beschwerdestelle nur bedingt die richtige Anlaufstelle. Wenden Sie sich immer zunächst direkt an die verantwortliche Lehrperson bzw. die Prüferin oder den Prüfer. Führt dieses Gespräch zu keiner Einigung, kann Widerspruch bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingelegt werden. Nur über einen solchen förmlich beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch kann eine rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur der angefochtenen Entscheidung veranlasst werden. Wer die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs ist, erfahren Sie auf den folgenden Webseiten: |
Ergänzende Beratungsangebote an der UHH
Das Angebot der Beschwerdestelle wird durch weitere (de-)zentrale Beratungsangebote unterstützt bzw. ergänzt.
Falls Sie keine Klärung von Seiten der Fakultät wünschen oder Ihr Anliegen an anderer Stelle als besser aufgehoben empfinden, können Sie sich jeweils an zuständige Stelle wenden.
Hierzu gehören:
Name Beratungsstelle |
Zentral/ Fakultät |
Zielgruppe | Kontakt |
Psychologische Beratung | zentral |
Studierende, Promovierende |
In akuten Krisensituationen: |
Büro für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen |
zentral |
Studieninteressierte, Studienbewerber:innen, Studierende, Promovierende |
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Beschwerdestelle nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
zentral |
Studierende, Promovierende |
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Mitarbeitende |
Kontakt: AGG- Beschwerdestelle für Mitarbeitende |
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Kontakt- und Beratungsstelle bei sexueller Diskriminierung und Gewalt |
zentral |
Studierende, Promovierende |
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Mitarbeitende | |||
Beratungszentrum Gesundheit und Zusammenarbeit |
zentral | Mitarbeitende | |
Gleichstellungsbeauftragte | Fakultät |
Studierende, Promovierende, Mitarbeitende |
Dr. Ariane Marion-Jetten(ariane.marion-jetten"AT"uni-hamburg.de) |
Ombuds- bzw. Beratungsstellen |
Fakultät |
Studierende, Promovierende |
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Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis |
zentral |
Wissenschaftliche Mitarbeitende |
Verfahren thematisch geordnet
Studierende:
Konflikte |
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich Konflikte mit anderen Studierenden und/ oder Lehrenden habe?
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Prüfungsangelegenheiten |
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Lehrende:
Konflikte |
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Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?
Beschwerden werden vertraulich behandelt, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.
Bitte achten Sie auch bei Beschwerden auf einen respektvollen und konstruktiven Umgangston.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Beschwerdestelle
Die „Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten“ der Fakultät für Bewegungswissenschaft und Psychologie ist eine Einrichtung gemäß § 66 Abs. 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).