Dekanat
Das Dekanat leitet gemäß § 90 HmbHG die Fakultät. Dem Dekanat der Fakultät „Psychologie und Bewegungswissenschaft“ gehören eine Dekanin oder ein Dekan sowie zwei Prodekan:innen. Die Amtszeit der Dekanin oder des Dekans beträgt fünf Jahre. Die Amtszeit der Prodekan:innen beträgt drei Jahre. Sie werden vom Fakultätsrat gewählt. Die Leitung des Fakultätsmanagements nimmt an den Sitzungen des Dekanats mit beratender Stimme teil.
Zu den Aufgaben des Dekanats gehören die Bewirtschaftung der vom Präsidium zugewiesenen Haushaltsmittel, die Entscheidung über die Zuordnung von Stellen innerhalb der Fakultät sowie die Entscheidung über die Lehrverpflichtung. Zudem befasst sich das Dekanat mit dem Erstellen von Vorschlägen für die Gewährung von Leistungsbezügen an Professor:innen, mit der Weiterleitung von Berufungsvorschlägen und Verabschiedung der Vorschläge für Bleibeverhandlungen sowie mit dem Erstellen von Vorschlägen über die Organisation in der Fakultät.


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- Leitung der Fakultätsverwaltung
- Strategische Steuerung der Fakultät
- Ressourcenverantwortung