Fördermöglichkeiten
Der Gleichstellungsförderfond der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft ist ein Fond für
- Maßnahmen zur Gleichstellung und Nachwuchsförderung,
- die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie und
- die Förderung gender- und diversitybezogender Forschung und Lehre.
Die Fakultät stellt aus ihren Haushaltsmitteln einen etatmäßig fest verankerten Beitrag in Höhe von 10.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung.
Über die Verwendung der Mittel des Gleichstellungsförderfonds entscheidet die Gleichstellungsbeauftragte zusammen mit ihren Vertretungen.
Förderanfragen stellen Sie bitte per Mail an gleichstellung.pb"AT"uni-hamburg.de
Finanzielle Unterstützung für Kindernotfallbetreuung
Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft setzt sich für die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben ein. Wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende, die in Ausnahmesituationen eine Notfallbetreuung für ihre Kinder einrichten müssen, werden finanziell unterstützt.
Für wen?
Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Promotionsstudierende, (Junior-) Professor*innen der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft.
Eine Notfallbetreuung kann finanziell unterstützt werden, wenn eine Betreuung durch die reguläre Betreuungseinrichtung (Tagespflege, Kita, Schule) kurzzeitig nicht möglich ist, d.h. in folgenden Fällen:
- eine dienstliche Tätigkeit muss unvermeidlich außerhalb der Öffnungszeiten der regulären Betreuungseinrichtung erfolgen (z.B. Tagung, Abendveranstaltung).
- kurzzeitiger Ausfall der regulären Betreuung (z.B. Schließung der Kita wegen eines Streiks, einer Betriebsversammlung, etc.)
- das Kind kann aufgrund einer Erkrankung nicht die reguläre Betreuungseinrichtung besuchen
Rahmenbedingungen:
- Es muss sich um Fremdbetreuung handeln (eine Betreuung durch Familienangehörige kann nicht unterstützt werden).
- Die Betreuung wird durch die Eltern selbst organisiert.
- für die zu betreuenden Kinder besteht ein Sorgerecht
- bis max. 300 € pro Antragsteller und Kalenderjahr
- Erstattung der Kosten kann nur nach Vorlage eines Nachweises (Honorarvereinbarung, Rechnung) erfolgen. Vorlagen für beides werden Ihnen von der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung gestellt.
Der Antrag sollte beeinhalten:
- Begründung des Antrags
- Kostenaufstellung und Konkretisierung der Art der Betreuung
Anträge können jederzeit per E-Mail gestellt werden.
Finanzierung studentischer Hilfskräfte für wissenschaftliche Mitarbeitende mit familiären Aufgaben
Um Mitarbeitende mit familiären Aufgaben bei der wissenschaftlichen Arbeit zu entlasten, sieht der Gleichstellungsplan eine Unterstützung durch studentische Hilfskräfte im Umfang von bis zu 90 Stunden jährlich vor. Diese Stunden können z.B. innerhalb von 3 Monaten (mit 30 Stunden im Monat) oder innerhalb von 6 Monaten (mit 15 Stunden im Monat) eingesetzt werden.
Für wen?
Wissenschaftliche Mitarbeitende, Promotionsstudierende und (Junior-) Professor*innen der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft mit familiären Aufgaben, d.h. im Haushalt lebenden Kindern bis 14 Jahre oder zu pflegenden Angehörigen.
Der Antrag sollte beinhalten:
- Bewerbungsschreiben mit Begründung des Bedarfs und Angaben über den Umfang der benötigten Stunden an studentischer Mitarbeit
- Kinderbetreuung: Angaben über die Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder sowie die Betreuungssituation
- Angehörigenpflege: Angaben über den Umfang der Pflegetätigkeit (unabhängig davon, ob die zu pflegende Person im gleichen Haushalt lebt oder nicht) sowie eine Bescheinigung des Hausarztes, die die Notwendigkeit der Pflege belegt
Antragsfrist:
- halbjährlich (1. Januar; 1. Juni)
Förderung für weibliche wissenschaftliche Mitarbeitende
Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft möchte wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen eine frühzeitige Vernetzung in der Wissenschaft ermöglichen.
Für wen?
Weibliche Master- und Promotionsstudierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Juniorprofessorinnen der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft.
Was wird unterstützt?
Die aktive Teilnahme an Konferenzen, Tagungen und Workshops, sofern keine (oder eine nur geringfügige) Förderung aus anderen Mitteln stattfindet.
Der Antrag sollte beinhalten:
- kurzes Anschreiben mit Begründung der Beantragung einer Förderung, inkl. Angaben über anderweitig beantragte Fördermittel
- Angaben zur Höhe und Verwendung der beantragten Mittel
- Tagung: Angaben über die Tagung sowie Nachweis über die aktive Teilnahme an der Tagung (Referat, Vortrag, Poster etc.)
Antragsfrist:
- halbjährlich (1. Januar; 1. Juni)
Förderung von Forschung und Lehre zum Thema Gender und Diversity
Ein wichtiges Ziel des Gleichstellungsplans ist es, Gender und Diversity als Themen in Forschung und Lehre zu integrieren und in der Fakultät zu verankern.
Was wird finanziell unterstützt?
- Gastvorträge, Workshops und Lehraufträge renommierter Wissenschaftler*innen zum Thema Gender & Diversity an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Forschungsprojekte zum Thema Gender und Diversity (z.B. Mittel für VP-Stunden)
- weitere von Ihnen vorgeschlagene Maßnahmen, die die Themen Gender & Diversity betreffen
Der Antrag sollte beinhalten:
- kurzes Anschreiben mit Begründung der Beantragung einer Förderung
- Angaben zur Höhe und Verwendung der beantragten Mittel
- bei Gastvorträgen, Workshops und Lehraufträgen: Angaben zum Veranstaltungsformat und zu den Lehrenden bzw. Referierenden
- bei Forschungsprojekten und weiteren Maßnahmen: Angaben zum Projekt bzw. zur Maßnahme