Bewerbungsablauf
Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge alle Schritte, die zu einer erfolgreichen Bewerbung gehören.
Informationsveranstaltung
Jeweils zu Beginn des Wintersemesters organisiert das Erasmusbüro eine Informationsveranstaltung (Mitte November), auf der Sie Informationen zum Programmablauf, zu den Partneruniversitäten, zur Anerkennung von Studienleistungen und zu den Bewerbungsfristen erhalten.
In der Regel läuft die Bewerbungsphase für ein Auslandsstudium im Wintersemester von Anfang Dezember bis Ende Januar. In dieser Zeit können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten auf die Bewerbungsplattform "Mobility Online" (unter: "Aktuelle Bewerbungsrunde" > "Link zum Bewerungsportal") hochladen. Sollten nach der ersten Bewerbungsrunde noch nicht alle Plätze für das folgende akademische Jahre vergeben sein, findet ggf. eine zweite Bewerbungsrunde statt.
Bewerbung um einen Platz im Erasmus-Programm
Für die Bewerbung um einen Platz im Folgejahr im Erasmus+-Programm, laden Sie bitte jeweils ab dem 1. Dezember bis Ende Januar folgende Unterlagen im Bewerbungsportal "Mobility Online" hoch:
- Motivationsschreiben - bitte erläutern Sie:
- warum Sie gerade an der von Ihnen an die erste Stelle gewählten Universität studieren wollen.
- was Sie an einem Studium in dem von Ihnen präferierten Land interessiert,
- wie Ihre Sprachkenntnis der Unterrichtssprache der Gastuni derzeit ist (bitte mit Sprachzeugnis) und wie Sie gedenken, Ihre Sprachkenntnis bis zu Ihrem Auslandsaufenthalt auf das gewünschte Niveau zu erweitern. Für Englisch reicht als Nachweis das Abiturzeugnis.
- ob Sie bereits über Auslandserfahrungen verfügen. Stellen Sie diese bitte kurz dar. - Laden Sie das ausgefüllte Formular "Vorläufige Kurswahl" (unter "Alle Informationen zu Ihrer Erasmus-Bewerbung" > "Welche Unterlagen muss ich online hochladen?") hoch, durch das Sie nachweisen, dass Sie sich mit dem Lehrangebot Ihrer favorisierten Gastuniversität auseinandergesetzt haben. Sie müssen das Formular nicht unterschreiben lassen!
- Lebenslauf - es kann auch ein tabellarischer Lebenslauf sein,
- Transcript of Records oder STiNE-Ausdruck der bisherigen Studienleistungen an der Universität Hamburg. Wenn Sie bei der Bewerbung im 1. MSc-Semester sind, laden Sie eine einfache Kopie Ihres Bachelorzeugnisses, wenn Sie im 1. BSc-Semester sind, eine einfache Kopie Ihres Abiturzeugnisses hoch.
- eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für das aktuelle Semester.
Auf der Seite, die oben stehender Bewerbungs-Link ansteuert, finden Sie in Zeiten, in denen keine Bewerbungsphase läuft, unter "Alle Informationen zu Ihrer ERASMUS-Bewerbung" eine ausführliche "Anleitung für die Online-Bewerbung". Während der Bewerbungsphase finden Sie dort den Zugang zum Bewerbungsportal. Sie melden sich mit Ihrer STiNE-Kennung an und laden Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Scan in die Datenbank hoch.
Annahme des angeboteten Platzes
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Motivation für Auslandsaufenthalt und Erstwahl
- Sprachkenntnis des favorisierten Gastlandes
- Semesterzahl
- bisherige Studienleistungen
ACHTUNG: Wenn Sie bis Ende Januar nicht alle erforderlichen Angaben in "Mobility-Online" gemacht haben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht weiter an einem Platz im Erasmus-Programm interessiert sind und vergeben Ihren Platz an andere Interessenten.
Sie werden nach Zuteilung der Plätze aufgefordet, den angebotenen Platz verbindlich anzunehmen, indem Sie in "Mobility Online" das entsprechende Häkchen setzen. Sollten Sie den Platz bis Anfang März nicht verbindlich angenommen haben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht mehr daran interessiert sind und vergeben ihn an andere Interessenten.
Bitte stornieren Sie Ihre Bewerbung, wenn Sie im Laufe des Bewerbungsprozesses feststellen, dass Sie doch nicht ins Ausland gehen möchten.
Auf der Grundlage der von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegebenen Daten werden Dokumente, wie z. B. das Grant Agreement generiert.
Nominierung an der Partneruniversität
Wenn Sie den Platz in "Mobility Online" verbindlich angenommen haben, werden Sie vom Erasmusbüro an der jeweiligen Partneruniversität nominiert. Dies dient der Information unserer Partner darüber, wie viele Teilnehmende des Erasmus+ Programms in dem entsprechenden Studienjahr gerne an ihrer Universitäten studieren würden.
Sie erhalten von der Gastuni eine Aufforderung zur Bewerbung mit den für eine Bewerbung relevanten Informationen.
ACHTUNG:
Die Annahme Ihrer Nominierung durch die Gastuniversität ist noch keine Zusage für Ihren Erasmus-Platz! Die endgültige Zusage erhalten Sie erst, nachdem Sie Ihre Bewerbung an die Partneruniversität geschickt haben und dort darüber entschieden wurde (siehe unter "Bewerbung an der Gastuniversität" und "Zusage durch die Gastuniversität").
Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem Sie durch das Erasmusbüro des Instituts für Psychologie der Universität Hamburg an der Partneruniversität nominiert wurden und die Gastuniversität Ihre Nominierung angenommen hat, werden Sie von der Gastuni aufgefordert, sich dort als Gaststudierende*r zu bewerben (dies erfolgt in der Regel über zentrale Online-Bewerbungsverfahren).
Üblicherweise braucht die Gastuniversität schon bei der Bewerbung das von Ihnen und vom hiesiegen Erasmusbüro unterzeichnete Learning Agreement. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt den Leitfaden "Learning Agreement for Studies" (unter "Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung")! Unvollständig ausgefüllte Learning Agreements oder veraltete Formulare werden von der Abteilung für Internationales regelmäßig nicht anerkannt. Dies kann dazu führen, dass die erste Rate der Fördergelder verspätet an Sie ausgezahlt wird und Sie im Ausland ohne Geld dastehen.
Bitte schicken Sie einen Scan des von Ihnen unterschriebenen Learning Agreements per E-Mail an: Erasmusbüro Psychologie(erasmus-psychologie"AT"uni-hamburg.de) . Wenn Sie das Learning Agreement vom Erasmusbüro unterschrieben zurück bekommen haben, schicken Sie es an die Gastuni, damit es auch dort unterzeichnet wird. Danach laden Sie es in "Mobility Online" hoch.
ACHTUNG: Das Learning Agreement muss spätestens einen Monat vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ausgefüllt, von allen Seiten unterschrieben in "Mobility Online" hochgeladen sein!
Zusage durch die Gastuniversität
Sobald Ihre Bewerbung die Gastuniversität erreicht hat, werden Ihre Unterlagen vor Ort geprüft und Sie erhalten voraussichtlich im Juni/Juli eine schriftliche Zusage. Erst wenn Sie diese erhalten, sind Sie offiziell auch von der Partneruniversität als Gaststudierende*r angenommen.
Die Abteilung für Internationales generiert aus den von Ihnen in "Mobility Online" angegebenen Daten das "Grant Agreement", einen Vertrag zwischen Ihnen und der Universität Hamburg, dass Sie und unter welchen Bedingungen Sie mit dem Erasmus+ Programm ins Ausland gehen werden.
Dieses finden Sie zu gegebener Zeit in Ihrem "Mobility Online"-Account. Sie drucken es aus und geben das unterschriebene Original zeitnah im Erasmusbüro Psychologie ab. Oder Sie werfen es - an das Erasmusbüro adressiert - in den Briefkasten vor Raum 4097 in VMP 5. Wichtig ist, dass Sie die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthaltes im Grant Agreement so genau wie möglich angeben.
Außerdem laden Sie das vollständig ausgefüllte und von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement Part I sowie eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für das Semester, in dem Sie sind, wenn Sie ins Auslands gehen, in "Mobility Online" hoch.
Kurz vor Ihrer Abreise erhalten Sie einen Link, der Sie zu einem Online-Sprachtest (OLS) in der Unterichtssprache Ihrer Gastuniversität leitet. Diesen müssen Sie einmal vor Ihrem Auslandsaufenthalt und einmal danach durchführen. Sollten Sie an dem Test nicht teilnehmen, wird die zweite Rate der Fördergelder nicht an Sie ausgezahlt und Sie laufen Gefahr, auch die erste Rate zurückzahlen zu müssen.
Weitere Informationen wie Ihren Ansprechpartner vor Ort (Departmental Coordinator), Unterkunftsmöglichkeiten, Infoveranstaltungen und Sprachkurse für internationale Studierende vor Vorlesungsbeginn wird Ihnen Ihre Gasthochschule zu gegebener Zeit zukommen lassen. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an den dortigen Departmental Coordinator wenden.
Auszahlung 1. Rate Fördergelder
Damit die 1. Förderrate ausgezahlt wird, müssen folgende Dokumente in "Mobility Online" hochgeladen sein:
- das "Grant Agreement", dass Sie ausgedruckt, unterschrieben und im Erasmusbüro Ihres Institutes im Original abgegeben hatten,
- eine Immatrikualtionsbescheingigung der Universität Hamburg des Semesters, in dem Sie ins Auslands aufbrechen,
- der von Ihnen, dem hiesigen Erasmusbüro und der Gastuniversität unterschriebene Part I des "Learning Agreement"(Achten Sie darauf, dass die Tabelle B ausgefüllt ist!!!). Das Learning Agreement muss unbedingt vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes unterschrieben worden sein!
- Teilnahme am Online-Sprachtest (Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme per E-Mail),
- der ausgefüllte und von der Gastuni unterschriebene Part I der "Confirmation of Stay" als Scan.
Bitte benutzen Sie nur Formulare, die für das akademische Jahr, in dem Sie im Ausland sind, gelten. Alte Versionen werden von der Abteilung für Internationales regelmäßig nicht akzeptiert.
Der DAAD behält sich vor, die Fördergelder zurückzufordern, wenn Sie Ihren Teil der Vereinbarungen des Grant Agreements nicht einhalten, indem sie z. B. den Sprachtest nicht durchführen, den abschließenden Survey nicht bearbeiten oder die geforderten Dokumente nicht vollständig hochladen.
Zurück in Hamburg - Auszahlung 2. Rate Fördergelder
Damit der Rest der Fördergelder an Sie überweisen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen in "Mobility Online" hochladen:
- die vollständige "Confirmation of Stay" (Part I und Part II),
- der von Ihnen, der Gastuniversität und dem hiesigen Erasmusbüro unterschriebene (Part I und/oder) Part II des "Learning Agreement". Bitte unbedingt darauf achten, dass Tabelle B ausgefüllt ist!
- das Transcript of Records der Gastuni.
Außerdem müssen Sie am Online EU-Survey teilnehmen (den Link erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr) und Sie müssen ein weiteres Mal den Online-Sprachtest ablegen (Sie erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme per Email).
Sollten Sie am Sprachtest nicht teilnehmen, den Survey nicht ausfüllen oder die Unterlagen nicht vollständig einreichen bzw. hochladen, behält der DAAD den Rest der Fördergelder ein bzw. fordert die gesamten Fördergelder zurück.