Finanzen
Hier finden Sie Informationen zu den Kosten und den Möglichkeiten der Finanzierung eines Auslandsstudiums:
Kosten eines Auslandsstudiums
Je nach Land können die Lebenshaltungskosten (Wohnung, Transport, Lebensmittel, Freizeit etc.) recht stark variieren. Diesem Umstand wird durch die Höhe der Erasmus-Förderung Rechnung getragen: Sie bekommen unterschiedlich hohe Fördersätze je nach der durchschnittlichen Höhe der Lebenshaltungskosten.
Während Ihres Erasmus-Aufenthaltes sollten Sie sich an der Universität Hamburg beurlauben lassen. Sie bezahlen zwar weiterhin den Semesterbeitrag, können sich aber das Geld für das Semesterticket rückerstatten lassen.
Nähere Informationen zu dem Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier.
Das Erasmus-Stipendium
Das Erasmus-Stipendium ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Sie können keinesfalls die gesamten Kosten Ihres Auslandsstudiums darüber decken. Vielmehr ist das Stipendium als ein Ausgleich von Mehrkosten im Ausland gedacht.
Die Höhe des Stipendiums ist je nach Gastland verschieden: "Höhe der Förderung".
Ausgezahlt wird das Stipendium in zwei Raten. Sie erhalten 70 % des Gesamtbetrages zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes und 30 % nach Ihrer Rückkehr.
Eine Ausnahme bildet die Schweiz. Outgoings in die Schweiz erhalten zu Beginn ihres Aufenthaltes die volle Summe des Fördergeldes in und von der Schweiz. Mit den Universitäten in der Schweiz schließt die Universität Hamburg SEMP-Verträge statt Erasmus-Verträge ab.
Wenn Sie Ihr Kind mit ins Ausland nehmen möchten oder unter einer chronischen Krankheiten leiden, können Sie Sondermittel beantragen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Erasmusbüro.
Auslands-BAföG
Auch wenn Sie gegenwärtig für Ihr Studium in Deutschland kein BAföG erhalten, kann es sich lohnen, Auslands-BAföG zu beantragen. Höhere Lebenshaltungskosten im Ausland, Reisekosten, Auslandskrankenversicherung etc. werden in die Berechnung mit einbezogen, sodass Sie gegebenenfalls Anspruch auf Förderung haben.
Das Erasmus-Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet!
Den Antrag auf Auslands-BAföG stellen Sie bei dem Amt, welches für das jeweilige Gastland zuständig ist. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Weitere Stipendien
Die Abteilung Internationales der Universität Hamburg listet auf ihren Seiten zahlreiche weitere Möglichkeiten für Stipendien und Reisekostenzuschüsse auf: www.uni-hamburg.de/internationales/studieren-im-ausland/finanzierung-und-infos