Personalangelegenheiten
Personalverfahren zur Freigabe über die Fakultätsverwaltung
Alle Schritte im Rahmen von Personalverfahren (Ausschreibung, Einstellung, Weiterbeschäftigung) müssen zwecks Ressourcenfreigabe über das Fakultätsmanagement erfolgen. Bitte beachten Sie die Checkliste, um ein vollständiges Einreichen aller Unterlagen zu garantieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice
B-Kennungen, STiNE-Lehrendenrechte und Zugang LVVO-Portal
Bei Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Technischen- und Verwaltungspersonal, SHKs und Tutor:innen, wird bei Vertragserstellung der Prozess zum Generieren einer B-Kennung automatisiert angestoßen. Hier ist also keine zusätzliche Beantragung einer B-Kennung notwendig.
Professor:innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen erhalten STiNE-Lehrendenrechte, sobald im Studienmanagement die Personalverfügung (über Personalbereich der Fakultät) eingegangen und die Lehrtätigkeit im LVVO-Portal angelegt wurde. Das bedeutet, dass in diesem Falle neben den Lehrendenrechten in STiNE gleichzeitig auch der Zugriff auf das LVVO-Portal zum Nachweis der Lehrverpflichtung freigeschaltet wird.
Lehrbeauftragte, die erstmalig an der UHH lehren und noch keine B-Kennung haben, erhalten ihre B-Kennung und ihre STiNE-Lehrenden-Rechte automatisch mit Vertragsausstellung. Für Lehrbeauftragte, die bereits eine B-Kennung und Lehrendenrechte in STiNE haben, werden Kennung und Rechte lediglich wieder aktiviert und/oder verlängert. Ein Nachweis der erbrachten Lehre erfolgt über das Abrechnungsformular.
Stipendiaten, Praktikanten und Gastwissenschaftler:innen beantragen eine B-Kennung über ihren Arbeitsbereich. Die Antragsunterlagen finden sich auf der Seite des RRZ unter folgendem Link: https://ap.uni-hamburg.de/
Einstellung und Weiterbeschäftigung
Alle Schritte im Rahmen von Personalverfahren (Ausschreibung, Einstellung, Weiterbeschäftigung) müssen zwecks Ressourcenfreigabe über das Fakultätsmanagement erfolgen. Bitte beachten Sie die Checkliste, um ein vollständiges Einreichen aller Unterlagen zu garantieren.
Alle Informationen und Ansprechpartner finden Sie in der jeweils aktuellsten Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung
Stellenausschreibung
1. TVP
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung -> TVP -> Ausschreibung/Nichtausschreibung von Stellen.
2. Wissenschaftliches Personal
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung -> Wissenschaftliches Personal -> Ausschreibung/ Nichtausschreibung von Stellen
3. Kostenlose Ausschreibung bei Stellenangeboten für Studierende
Stellenangebote für Studierende können kostenlos auf der Seite des Stellenwerks veröffentlicht werden. Hierzu müssen Sie sich zunächst unter folgendem Link registrieren und im Anschluss Ihren Ausschreibungstext hochladen.
Einstellung und Weiterbeschäftigung
1. TVP
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung -> TVP
2. Wissenschafltiches Personal
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung-> Wissenschaftliches Personal
3. Vertretungen
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung-> Gast- und Vertretungsprofessuren, Fachvertretungen
4. PraktikantInnen
Alle Formulare und Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung-> Praktikantinnen und Praktikanten
Wissenschaftliches Personal
Alle Formulare und Informationen für Einstellungsverfahren für wissenschaftliches Personal finden Sie in der aktuellsten Version im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personal, Weiterbeschäftigung -> Wissenschaftliches Personal .
Prozessbeschreibung (PB): Vertragsverlängerung mit Ziel der Promotion/Habilitation
Studentische Hilfskräfte und Angestellte, Tutor:innen
1. Einstellung
Im Rahmen der Verlagerung des Aufgabenbereiches Personalverwaltung studentischer/wissenschaftlicher Hilfskräfte und TutorInnen aus den Fakultäten in die Präsidialverwaltung und den damit verbundenen schrittweisen Vereinheitlichungen von Prozessen und Formularen wurden für das Einstellungsverfahren neue Antragsformulare und Erklärungsbögen erstellt.
Bitte nutzen Sie für die Einstellungen von studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften und TutorInnen die jeweils gültigen Formulare. Diese sind am PC auszufüllen, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Alle Formulare zur Antragsstellung finden Sie im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Personaleinstellung, Weiterbeschäftigung -> SHK/Tutoren/studierende Angestellte
2. Sachbearbeitung
Ausgefüllte, aus Drittmitteln finanzierte Anträge sind einzureichen bei:
Celine Koslowski (Buchstaben: A-K)
Matthias Schilling (Buchstaben: L-Z)
Aus anderen Mitteln finanzierte Anträge sind im Ressourcenmanagement der Fakultät bei Herrn Henrik Beine einzureichen.
3. Urlaubsanspruch
Die Arbeitsbereiche übernehmen die Vorgesetztenfunktion für studentische Hilfskräfte und Tutoren und vereinbaren somit auch direkt die Arbeitszeiten und die Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch berechnet sich in Abhängigkeit von der Beschäftigungszeit und der Anzahl der Beschäftigungstage in der Woche. Die Berechnung erfolgt demnach entsprechend der Verfahrensweise bei teilzeitbeschäftigten Tarifbeschäftigten.
Für die Berechnung des Urlaubsanspruches finden Sie im KUS-Portal einen Urlaubsrechner und den Urlaubsleitfaden .
Weitere Informationen finden Sie im KUS-Portal unter: Themen -> Personalservice -> Rund um die Beschäftigung -> Urlaub/ Beurlaubung -> Erholungsurlaub.
Freischaltung für Fiona
Wer einen FIONA Zugang für die Bearbeitung der Seite eines Arbeitsbereichs der Fakultät Psychologie und Bewegungswissenschaft benötigt, wendet sich bitte an: webmaster.pb"AT"uni-hamburg.de .
Für die Freischaltung wird die UHH Kennung (pxxx000) des freizuschaltenden Mitarbeiters benötigt.
Krankheits- und Unfallmeldung
Mitarbeiter müssen sowohl ihre Arbeitsunfähigkeit (infolge von Krankheit oder Unfall) als auch die Wiederaufnahme ihres Dienstes nach Gesundwerden der Assistenz des Fakultätsmanagements melden. Details siehe: Prozess Krankmeldung (PB)
Arbeits- oder Wegeunfälle (Weg zwischen UHH und Wohnung) von Studierenden, Beschäftigten oder Beamten der UHH sind zu melden, wenn diese mind. 3 Kalendertage Krankheit oder den Tod des Versicherten zur Folge haben.
Weitere Informationen finden Sie im KUS-Portal unter Themen -> Personalservice -> Rund um die Beschäftigung -> Arbeitsunfähigkeit/Krankheit/Unfall .
Schlüsselverlustanzeige
Der Verlust eines universitätseigenen Schlüssels oder Transponders ist bei der Assistenz des Fakultätsmanagements anzuzeigen.
Das hierfür erforderliche Formular finden Sie unter: UHH -> Über die Universität -> Organisation -> Präsidialverwaltung -> Liegenschaftsmanagement rechts unten im Kasten: "Download"
SKH Berechnungshilfe
Berechnungshilfe für die SKH, ST und AT. Bitte beachten Sie, dass dies nur als Hilfe dient und nicht die genauen Personalkosten darstellen kann. (Stand: 11/2020)
Standardkonfiguration für Arbeitsplatzsysteme
In jedem Haushaltsjahr werden für die Standard-Arbeitsplatzsysteme - Desktop- und Laptopsysteme - durch eine Arbeitsgruppe Standardkonfigurationen mit Rahmenvertragspartner entwickelt, die im Rahmen von Ersatzmaßnahmen von kaufmännisch abgeschriebenen Rechnern ohne inhaltliche Begründung der Leistungsmerkmale beschafft werden können.
Dadurch werden die eigentlichen Beschaffungsverfahren wesentlich vereinfacht. Die Standardisierung von Arbeitsplatzrechnern bietet folgende Vorteile:
- kürzere Lieferzeiten,
- effiziente Administration vor Ort oder zentral über das Datennetz der UHH,
- vereinfachte Integration in die Systeminfrastruktur der UHH - beispielsweise in den Bereichen Virenbekämpfung, Patch- und
- Update-Management für Betriebssystem und Applikationen, Bereitstellung zentraler Netzlaufwerke und Backupressourcen,
- automatisierte Software-Versorgung,
- vereinfachte Nutzung von Netzlizenzen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter UHH -> IuK-Haushaltskommision -> Standardkonfiguration .
Urlaub
1. Urlaubsanspruch
Nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Einstellungsdatum haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub. Je nachdem wie viel Tage Sie pro Woche arbeiten, erhalten Sie unterschiedlich viele Tage:
Der Urlaubsanspruch bei Tarifbeschäftigten in Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage.
Der Urlaubsanspruch bei Tarifbeschäftigten in Teilzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche ebenfalls 30 Tage.
Halbe Arbeitstage werden bei der Urlaubsberechnung als volle Arbeitstage gewertet.
Bei Abweichung von der 5-Tage-Woche verringert sich die Anzahl an Urlaubstagen. Entsprechend der Arbeitstage an der UHH besteht folgender Jahresurlaubsanspruch:
Arbeitstage | 1 Tag/Woche | 2 Tage/Woche | 3 Tage/Woche | 4 Tage/Woche |
Urlaubstage | 6 Tage | 12 Tage | 18 Tage | 24 Tage |
Sie haben die Möglichkeit im KUS-Portal Ihren Urlaubsantrag online zu stellen - unter Urlaubsantrag (PDF, bitte mit Rechtsklick speichern und mit Adobe Reader öffnen). (Stand: 25.01.2021)
2. Resturlaub
Nach Ablauf des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) - spätestens bis zum 30.09. des folgenden Jahres muss der Erholungsurlaub genommen sein. Erholungsurlaub, der nicht innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres abgewickelt worden ist, verfällt.
3. Erkrankung während des Urlaubs
Wenn Sie während Ihres Erholungsurlaubes erkranken, melden Sie dies bitte unverzüglich der Assistenz des Fakultätsmanagement unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit nachgewiesenen Krankheitstagen. Diese Krankheitstage werden dann nicht auf Ihren Urlaub angerechnet. Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann auch noch nach Ablauf der Übertragungsfristen genommen werden.
Alle Informationen finden Sie in der aktuellsten Version im KUS-Portal unter Themen -> Personalservice -> Rund um die Beschäftigung -> Urlaub/Beurlaubung